Totenkultur und Wein

Totenkultur und Wein

Beerdigung auf einem Friedweinberg

Vielfach wird die Totenkultur mit dem Thema „Wein“ in Verbindung gebracht. Die Menschheit wurde schon immer vom aromatischen Rebensaft begleitet, oftmals auch bis in den Tod. Die antiken Götter Bacchus und Dionysos waren nicht nur Götter der Lebensfreude, sondern auch die Götter des Weines. Auch frühzeitliche und mittelalterliche Totenkulturen wurden durch den Wein beeinflusst. Vielfach fand man in römischen, griechischen und ägyptischen Gräbern Amphoren, die Wein enthielten. Auch heute noch ist es in einigen Völkern üblich, dem Verstorbenen Wein mit in den Sarg zu legen oder am Grab ein Glas davon gemeinschaftlich zu trinken.

Bestattung auf einem Friedweinberg

Im Rahmen des Wandels in der Bestattungskultur gibt es nicht nur Friedwälder und ähnliche Einrichtungen. Wir möchten Ihnen hier und heute einmal die Möglichkeit vorstellen, sich auf einem Friedweinberg bestatten zu lassen.

Im Moment gibt es in Deutschland drei dieser Friedweinberge. Ich habe mir den in Nordheim am Main herausgepickt, da ich ihn selbst gut kenne. Als jugendlicher habe ich mehrere Male auf genau diesem Weinberg, dem Nordheimer Vögelein, beim Weinbauern geholfen.

Ich kann daher guten Gewissens sagen, dass man vom Friedweinberg Vögelein einen superschönen Blick über Nordheim, Escherndorf und die Mainschleife hat. Auch preislich kann sich die Bestattung dort durchaus mit anderen messen. Inklusive Gebühren liegt der Platz hier preislich in etwa bei dem Preis, den man im Friedwald auch für einen Wahlplatz bezahlen würde.

Aus allen bisherigen Orten mit Friedweinbergen wurde verlautet, dass diese Idee grundsätzlich auf positive Reaktionen gestoßen war. Die Menschen scheinen offen für alternative und naturnahe Bestattungsformen zu sein, wenn sie würdevoll und mit Sorgfalt angelegt sind. Auch von der Kirche kommt kein Widerspruch, lediglich die einzelnen Grabstellen müssen kenntlich gemacht werden. Ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen am Rebstock ist möglich, aber solange die Stelle namentlich beim Friedhof registriert ist, nicht unbedingt notwendig.