Todesfall Checkliste – Was tun im Todesfall?
1. Unmittelbar nach Todeseintritt
- Verständigen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt. Idealerweise sollte dies ein Arzt sein, der den Verstorbenen kennt. Ausnahme: Akute Notfallsituation, in der nicht klar ist, ob der/die Betroffene tot ist. Hier ist natürlich die 112 zu wählen.
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise
- Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Bestattungsverfügung, usw.)
2. Innerhalb 36 Stunden nach dem Todesfall
- Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen)
- Bestattungsinstitut informieren und Termin absprechen – 02802 – 9467575
- Bestattungsvertrag & Bestatter Leistungsumfang – welche Aufgaben werden selbst übernommen?
- Mit dem Bestatter zusammen: Auswahl / Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier, usw.
- Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle oder ins Krematorium durch Bestattungsmitarbeiter
- Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (macht der Bestatter)
- Evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Weitere Benachrichtigungen:
- Krankenkasse melden; Lebens– und Unfallversicherung informieren; (macht der Bestatter)
- Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist; (macht der Bestatter)
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen; Bekannte und Verwandte kontaktieren;
3. Bis zur Trauerfeier und Beerdigung / Bestattung
- Bestattungsform bestimmen (Bestattungsarten: z.B. Erd- & Feuerbestattung, Seebestattung, usw.)
- Friedhof und Grab auswählen. Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern (macht der Bestatter)
- Termin für Bestattung mit dem Friedhofsträger / Grabstättenverwaltung festlegen (macht der Bestatter)
- Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen) (macht der Bestatter)
- Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner (macht der Bestatter)
- Aufsetzen einer Todesanzeige und versenden der Trauerkarten (macht der Bestatter)
- Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen) (macht der Bestatter)
- Gaststätte / Cafe für Leichenschmaus bzw. Totenmahl oder Beerdigungskaffee reservieren (macht der Bestatter)
4. Nach der Trauerfeier / Beisetzung
- Danksagungskarten verschicken und / oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben (macht der Bestatter)
- Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen (hier hilft der Bestatter)
- Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter, usw. (macht der Bestatter)
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung & Pflege, Abrechnungen)
- Räumung der Wohnung (hier hilft der Bestatter)
- Nach Testamentseröffnung, Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
- Nach etwa sechs Wochen das Grab aufräumen und Grabpflege organisieren
- Nach etwa sechs Monaten einen Steinmetz für Grabeinfassung und Grabstein beauftragen