Verständigen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt. Idealerweise sollte dies ein Arzt sein, der den Verstorbenen kennt. Ausnahme: Akute Notfallsituation, in der nicht klar ist, ob der/die Betroffene tot ist. Hier ist natürlich die 112 zu wählen.
Benachrichtigung der engsten Angehörigen und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise
Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Bestattungsverfügung, usw.)
2. Innerhalb 36 Stunden nach dem Todesfall
Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen)
Bestattungsinstitut informieren und Termin absprechen – 02802 – 9467575
Bestattungsvertrag & Bestatter Leistungsumfang – welche Aufgaben werden selbst übernommen?
Mit dem Bestatter zusammen: Auswahl / Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier, usw.
Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle oder ins Krematorium durch Bestattungsmitarbeiter
Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (macht der Bestatter)
Evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
Weitere Benachrichtigungen:
Krankenkasse melden; Lebens– und Unfallversicherung informieren; (macht der Bestatter)
Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist; (macht der Bestatter)
Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen; Bekannte und Verwandte kontaktieren;
3. Bis zur Trauerfeier und Beerdigung / Bestattung
Bestattungsform bestimmen (Bestattungsarten: z.B. Erd- & Feuerbestattung, Seebestattung, usw.)
Friedhof und Grab auswählen. Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern (macht der Bestatter)
Termin für Bestattung mit dem Friedhofsträger / Grabstättenverwaltung festlegen (macht der Bestatter)
Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen) (macht der Bestatter)
Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner (macht der Bestatter)
Aufsetzen einer Todesanzeige und versenden der Trauerkarten (macht der Bestatter)
Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen) (macht der Bestatter)
Gaststätte / Cafe für Leichenschmaus bzw. Totenmahl oder Beerdigungskaffee reservieren (macht der Bestatter)
4. Nach der Trauerfeier / Beisetzung
Danksagungskarten verschicken und / oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben (macht der Bestatter)
Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen (hier hilft der Bestatter)
Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter, usw. (macht der Bestatter)